Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für Hundetrainings
Bricht der Hundehalter die Ausbildung ab, so werden die Kosten nicht erstattet. Nicht wahrgenommene Stunden verfallen. Für Einzelstunden, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt. Die 5-er Karte und die 10-er Karte werden nicht zurückgenommen und erstattet, auch nicht anteilig erstattet.
Der Hundebesitzer verpflichtet sich, für einen gültigen und ausreichenden Impfschutz seines Hundes zu sorgen. Der Hundehalter haftet für alle durch ihn oder seinen Hund verursachten Schäden. Er bestätigt hiermit, dass für die Dauer des Trainings eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
Die Teilnahme an allen Trainings – und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
Eine Haftung der Tierpsychologin oder ihrer Mitarbeiter für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen.
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen des Hundezentrum Karl-Kraus erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten, ausreichend geimpft und gültig Haftpflicht versichert ist.
Läufige Hündinnen können an Veranstaltungen nicht teilnehmen.
Der Teilnehmer haftet selbst für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die duch ihn oder den mitgebrachten Hund entstehen.
Der Veranstalter, seine Mitarbeiter und Referenten sind von jeder Haftung ausgeschlossen.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.
Anmeldung & Überweisung
Die Gebühr für die jeweilige Veranstaltung ist mit der Anmeldung sofort fällig.
Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.
Die Annahme der Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge des Zahlungseingangs.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und Bestätigung von dem Hundezentrum Karl-Kraus zustande.
Rücktritt duch Teilnehmer
Maßgeblicher Zeitpunkt für die schriftliche Rücktrittserklärung ist das Eingangsdatum bei dem Hundezentrum Karl-Kraus.
Im Falle eines Rücktrittes kann das Hundezentrum Karl-Kraus Ersatz für Aufwendungen verlangen. Die Stonierungskosten betragen:
bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Teilnahmegebühr
bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % % der Teilnahmegebühr
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Rücktritt durch das Hundezentrum Karl-Kraus
Sollte die Veranstaltung von Seiten des Hundezentrums abgesagt werden, wird die bereits bezahlte Veranstaltungsgebühr voll zurückgezahlt.
Das Hundezentrum Karl-Kraus kann ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.
Das Hundezentrum Karl-Kraus kann bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Bei Ausfall der Kursleiter/Referenten/Dozenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung und in Fällen von höherer Gewalt, kann es zu einem kurzfristigen Ausfall der Veranstaltung kommen. Das Hundezentrum Karl-Kraus wird sich gegebenen Falls um eine schnellstmögliche Ersatzveranstalltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben. Das Hundezentrum Karl-Kraus haftet auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht jedoch für darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch den Ausfall von Veranstaltungen oder Terminverschiebungen entstehen.
Geschäftsbedingungen für die Hunde-Tagesstätte
Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung des Hundes in der HuTa Karl-Kraus, Tierhalter im Sinne des §833 BGB.
Der Hundehalter dokumentiert, dass sein Hund über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose verfügt und, dass eine gültige Tierhalterhaftpflicht-Versicherung besteht.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Falls dennoch eine Krankheit oder Parasitenbefall festgestellt werden sollte, behält sich die HuTa Karl-Kraus vor, einen Tierarzt ihrer Wahl zu konsultieren. Die anfallenden Kosten für Tierarzt und die nötigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen und eventuelle Mitbehandlung angesteckter Hunde, trägt alleine der Hundehalter.
Die HuTa Karl-Kraus ist über alle Besonderheiten, die den Gesundheitszustand, das Sozialverhalten, das Aggressionsverhalten und andere wichtige Informationen über den Hund, zu unterrichten. Sollten wichtige Angaben verschwiegen werden, haftet für daraus entstehende Schäden alleine der Hundehalter.
Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird und wir die Entscheidung darüber treffen, wann dies der Fall ist. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
Aufgrund der Gruppenhaltung bzw. des Gruppenauslaufes, mit dem Ziel innerartliche Sozialkontakte zuzulassen, besteht auch hier die Gefahr, dass Hunde trotz bester Aufsicht Verletzungen davon tragen. Für die Schäden an Dritten (Mensch/Hund) haftet der Hundehalter.
Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die der Hund während seines Aufenthalts in der HuTa Karl-Kraus, verursacht. Es sei denn, diese Schäden sind durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens der HuTa Karl-Kraus entstanden.